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In Übereinstimmung mit :
• Französisches Zivilgesetzbuch, Artikel 1590
• Verbraucherschutzgesetz Artikel L131-1 und s
Für Ferienvermietungen gezahlte Anzahlungen sind nicht erstattungsfähig.
„Anzahlung: Ein Geldbetrag, den ein Kunde als Sicherheit zahlt (in diesem Fall zur Sicherung der Reservierung einer Ferienvermietung). Wenn der Käufer beschließt, die Reservierung zu stornieren, verliert er die Anzahlung. Kommt der Verkäufer seiner Vertragspflicht nicht nach, hat der Käufer Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Anzahlung zuzüglich Schadensersatz in Höhe der Anzahlung.“
Eine im Rahmen einer Anmietung gezahlte Anzahlung kann im Falle einer Stornierung oder Änderung der Reservierung nicht in eine Gutschrift umgewandelt werden.
Ihre eigene Reiseversicherung erstattet im Falle einer Stornierung Ihre Anzahlung. Bitte kontaktieren Sie sie.
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